Was ist eine PET bzw. was eine PET/CT?
Die PET (Positronen-Emissions-Tomographie) zählt ebenso wie das Röntgen, die Szintigraphie, die Computertomographie (CT), die Sonographie oder die Magnetresonanztomographie (MRT) zu den bildgebenden Untersuchungsverfahren.
Während Methoden wie Röntgen, CT und meist auch die MRT sich im Wesentlichen auf das Darstellen von anatomischen Strukturen und deren Veränderungen konzentrieren werden in der PET, wie in der Nuklearmedizin üblich und bewährt, geringste und sehr kurzlebige radioaktive Marker (Radiotracer) eingesetzt, um Stoffwechselvorgänge und deren krankhafte Veränderungen im Körper abzubilden. Da diese veränderten Stoffwechselvorgänge oftmals zeitlich vor den strukturellen Änderungen auftreten sind somit Diagnosen in einem früheren Krankheitsstadium möglich.
Die PET/CT vereint in einem sogenannten Hybridgerät PET und CT, so dass die Vorteile beider Methoden durch diese Hybridtechnik zum Tragen kommen.
Wann kommt eine PET/CT in Frage?
Grundsätzlich sind die Einsatzmöglichkeiten der PET/CT vielgestaltig. Hauptsächlich findet diese in der Diagnostik von Krebserkrankungen und deren Ausbreitung Anwendung. Darüber hinaus können aber auch sehr gut Stoffwechseländerungen bei entzündlichen Erkrankungen (z.B. Fieber unklarer Ursache) und bei Hirnerkrankungen (z.B. Demenzen, Bewegungsstörungen / neurodegenerative Parkinsonsyndrome) dargestellt und diagnostiziert werden.
Wie läuft die Untersuchung ab und wie lange dauert diese?
Nach einer ausführlichen Aufklärung und Befragung (Krankengeschichte, bisherige Bildgebung, eingenommene Medikamente ect.) wird der benötigte Radiotracer über eine Vene gespritzt. Je nach verwendetem Radiotracer ist nun eine gewisse Warte-/Ruhezeit von ca. 20 min bis 90 min notwendig da dieser sich nun erst im Körper soweit verteilen muss und dies von Tracer zu Tracer und durchaus auch von der Fragestellung abhängig ist. Im Anschluss an diese Wartezeit werden Sie auf der Geräteliege so auf dem Rücken liegend positioniert, daß die Untersuchung bequem und zügig durchgeführt werden kann. In den meisten Fällen dauert die Untersuchung im Gerät selbst nicht länger als eine halbe Stunde.
Muss ich nüchtern sein?
Für die meisten Untersuchungen wird radioaktiv markierter Traubenzucker verwendet, so dass für mindestens 6 Stunden vor der Untersuchung kein Essen erlaubt ist. Getränke wie stilles Wasser, schwarzer Kaffee oder Tee sind erlaubt, zuckerhaltige (auch Milch- oder Fruchtzucker) Getränke, Milch oder Fruchtsäfte hingegen nicht.
Was muss ich bei Diabetes mellitus beachten?
Zuckerkranke sollten mit ihrem Arzt besprechen, wann sie das letzte Mal vor der Untersuchung Insulin spritzen oder andere Diabetes-Medikamente nehmen dürfen. Da eine Insulingabe auf nüchternen Magen zu einer Unterzuckerung führen kann, muss am Morgen vor der Untersuchung eventuell auf das Spritzen verzichtet werden. Vor der PET-Aufnahme muss noch einmal der Blutzucker gemessen werden, er sollte gut eingestellt sein (< 10 mmol/l).
Ich bin (mglw.) schwanger / Ich stille noch.
Radioaktivität sollte in der Schwangerschaft oder Stillzeit möglichst gemieden werden da zuverlässige Erkenntnisse über deren Einfluss nicht hinreichend vorliegen. Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass eine PET das Leben des ungeborenen Kindes gefährdet, ausschließbar ist aber eine Veränderung am Erbmaterial nicht restlos. Müttern wird empfohlen, das Stillen für mindestens einen Tag zu unterbrechen.
Was ist mit Metall am oder im Körper?
Metallgegenstände sollten vor der Untersuchung abgelegt werden, da diese die Bilder stören und verfälschen können – ein Risiko für den Patienten selbst besteht aber nicht.
Ich habe Platzangst.
Die Geräteöffnung des PET/CT beträgt ca. 70 cm im Durchmesser, so dass die allermeisten Patienten keine Probleme haben.
Ich habe Allergien – ist dies ein Problem?
Beim PET selbst sind allergische Reaktionen auf die Radiotracer extrem selten da die verwendeten Stoffmengen sehr gering sind. Sollte im ergänzenden CT intravenöses Kontrastmittel notwendig sein sind allergische Reaktionen selten aber möglich. Bitte sprechen Sie dies im Aufklärungsgespräch, so daß möglicherweise eine medikamentöse Vorbereitung getroffen werden kann.
Gibt es darüber hinaus noch relevante Nebenwirkungen?
Abgesehen von der schon erwähnten Strahlenbelastung sind für den PET-Teil keine relevanten Nebenwirkungen bekannt. Im Falle eines ergänzenden CT bei dem intravenöses Kontrastmittel verwendet werden muss, kann eine bestehende Schilddrüsenüberfunktion und eine Nierenfunktionseinschränkung zu Problemen führen und sollte im Vorfeld kontrolliert werden. Dazu benötigen wir aktuelle Schilddrüsen- (TSH, fT3, fT4) und Nierenwerte (Kreatinin, GFR) – lassen Sie diese ggf. bei Ihrem Hausarzt bestimmen und bringen Sie diese zur Untersuchung mit.
Muss ich nach der Untersuchung etwas beachten?
Die radioaktive Substanz zerfällt sehr rasch und ist nach der Untersuchung nur noch in geringen Mengen im Körper vorhanden. Aus reinen Sicherheitserwägungen sollte der enge körperliche Kontakt zu Schwangeren, Stillenden und Kleinkindern für etwa einen halben Tag vermieden werden, für andere besteht in der Regel keine Gefährdung. Nach der Untersuchung darf man wieder wie gewohnt essen und trinken.
Wer übernimmt die Kosten?
Die PET ist in Deutschland noch keine Standarduntersuchung für alle Krebsformen. Vor der Untersuchung sollte man gemeinsam mit den behandelnden Ärzten und der Krankenkasse klären, ob und wie diese Kosten erstattet werden.
Die Positronen-Emissions-Tomographie ist ein sehr genaues Verfahren, mit dem Tumoren und Metastasen gut sichtbar gemacht werden können. Wie groß der diagnostische Nutzen bei den verschiedenen Tumorerkrankungen ist, wird jedoch noch nicht einheitlich beurteilt. Meist lassen sich Tumoren oder Metastasen auch mit anderen bildgebenden Verfahren, die weniger aufwendig und teuer oder für den Patienten weniger belastend sind, nachweisen. Für gesetzlich Versicherte wie auch viele Privatpatienten gilt daher: Die PET ist bislang keine Routineuntersuchung. Die Kosten für eine ambulant durchgeführte Untersuchung wird von den Kassen nur in bestimmten Krankheitssituationen übernommen. Zu diesen gehören besondere Fragestellungen bei Lungenkrebs oder bei Lymphomerkrankungen. Anders sieht es bei stationärer Behandlung aus: Im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts trägt die Kosten für die Untersuchung in der Regel die Klinik.
Patienten sollten vor einer geplanten PET sicherheitshalber bei ihren Ärzten und Krankenkassen nachfragen, wer die Kosten trägt. Das gilt für gesetzlich, aber auch für privat Versicherte. Denn Krankenkassen können auch individuelle Regelungen treffen. Dies gilt zum Beispiel im Rahmen von Studien und bei der Erprobung von Weiterentwicklungen: Im Jahr 2008 haben einige gesetzliche Krankenkassen in Abstimmung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA, www.g-ba.de) beschlossen, die Kosten für eine ambulant durchgeführte PET/CT bei weiteren Tumorarten zu übernehmen. Zu diesen zählen ausgewählte Krankheitssituationen bei Patienten mit Lungenkrebs, Brustkrebs, Lymphdrüsenkrebs und Darmkrebs sowie eventuell bei wiederkehrendem Prostatakrebs. Die Kostenerstattung bleibt jedoch meist an ganz bestimmte Fragestellungen geknüpft. Zudem gilt dies auch nur für Untersuchungen, die in bestimmten zertifizierten PET/CT-Zentren in größeren deutschen Städten durchgeführt werden, die mit den Kassen einen entsprechenden Untersuchungsvertrag abgeschlossen haben.
Ein weiterer Hinweis: Das radioaktive Arzneimittel wird für jeden Patienten eigens hergestellt. Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte daher unbedingt rechtzeitig (mindestens 24 Stunden) vor der Untersuchung absagen. Das Arzneimittel verfällt sonst. Es entstehen unnötige Kosten, die man als Patient im schlimmsten Fall selbst tragen muss.