In Sachsen-Anhalt kann nur an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Zahnmedizin studiert werden.
Die Universitätsmedizin Halle (Saale) verfügt über zwei Hauptstandorte: den Medizin-Campus Steintor mit der Zahnklinik (eröffnet seit 2016) sowie den Standort Ernst-Grube-Straße, an dem sich das moderne, leistungsfähige Universitätsklinikum Halle (Saale) befindet. Der Universitätsmedizin-Standort Halle (Saale) bietet eine der modernsten Zahnkliniken Deutschlands mit innovativen Konzepten in der Lehre, familiären Strukturen und Begleitung bis hin zur Promotion.
Die Bewerbung für den Studiengang beziehungsweise einen Studienplatz erfolgt zentral über die Stiftung Hochschulstart unter: www.hochschulstart.de.
News! Wichtiger Hinweis zur ZÄVP Frühjahr 2025
entsprechend der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) § 134 (Abweichende Regelungen) führen Studierende, die bis zum 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind, das Studium nach den Vorschriften der neuen ZApprO fort.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang
die letztmalige Anmeldemöglichkeit für die ZÄVP: bis zum 25.01.2025
Voraussetzung
- Allgemeine Hochschulreife
- Bestandteil des hochschuleigenen Auswahlverfahrens ist der Test für Medizinische Studiengänge (www.tms-info.org)
- Auswahlkriterien (Stand WiSe 2024/25):
- 30% Abiturbestenquote,
- 60 % Auswahlverfahren der Hochschule mit 65% Abiturnote, 30% TMS-Test, 5% Berufsausbildung
- 10% Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) mit 70% TMS-Test, 30% Berufsausbildung
- Die Bewerbungsfrist für neue Abiturienten endet alljährlich am 15. Juli.
- Wer sein Abitur schon länger hat, bewirbt sich bis 31. Mai.
weitere Kriterien unter folgenden Links:
Probestudium
Die Regelungen zum Probestudium fand in der Bewerbungsphase zum Wintersemester 2023/24 erstmals Anwendung. Ob Berufserfahrene für diesen Zugang qualifiziert sind, wird vor der eigentlichen Bewerbung geprüft – weswegen der Antrag alljährlich bis zum 31.05. eingegangen sein muss, wenn Sie sich für den Studiengang Zahnmedizin bewerben möchten.
Im Gegensatz zum artverwandten Zugang mit Feststellungsprüfung kann dieses Probestudium ohne zusätzlichen Eignungstest begonnen werden – dafür allerdings „nur“ auf Bewährung. Wer nach zwei Semestern mindestens die Hälfte der veranschlagten Leistungspunkte erbringt, kann immatrikuliert bleiben.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie ein Probestudium beginnen können:
- Ihr Studienwunsch muss eine „fachliche Verwandtschaft“ zu Ihrer Ausbildung und Berufspraxis aufweisen.
- Sie haben – unter dieser Vorbedingung – eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen, deren Durchschnittsnote 2,5 oder besser ist.
- Vom letzten Tag der jeweiligen Antragsfrist gesehen waren Sie mindestens drei Jahre hauptberuflich in diesem einschlägigen Fachgebiet tätig.
Zahnmedizinstudium
Die neue ZApprO ("Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 360) geändert worden ist")
unterteilt das Studium in drei Abschnitte:
- Der Erste Studienabschnitt umfasst in der Regel vier Semester und wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZM1) abgeschlossen. Der Erste Abschnitt ist eine mündliche Prüfung. Diese umfasst die Fächergruppe Biochemie und Molekularbiologie, Chemie, die Fächergruppe Mikroskopische und makroskopische Anatomie, Biologie, die Fächergruppe Physiologie, Physik und das Fach Zahnmedizinische Propädeutik.
- Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZM2) ist eine mündlich-praktische Prüfung. Diese kann frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters nach Bestehen der ZM1-Prüfung abgelegt werden. Der Zweite Abschnitt vermittelt eine praktische und theoretische präklinische Ausbildung am Phantom. Dieser Abschnitt wird mit Prüfungen im Fach Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie der Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) abgeschlossen.
- Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZM3) besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil. Er kann frühestens am Ende des vierten Fachsemesters nach Bestehen der ZM2-Prüfung abgelegt werden. Neben einer schriftlichen Prüfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fächern werden am Ende des Dritten Abschnitts auch mündlich-praktische Prüfungen in Fächern der Zahnärztlichen Prothetik, Kieferorthopädie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahnärztliche Radiologie und die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) durchgeführt.
Der Erste Abschnitt umfasst das 1. bis 4. Semester
("Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 360) geändert worden ist").
Im vorklinischen Studienabschnitt sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bis zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen sind:
- Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
- Praktikum der makroskopischen Anatomie
- Praktikum der mikroskopischen Anatomie
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Übung in medizinischer Terminologie
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
Der vorklinische Studienabschnitt wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZM1) abgeschlossen.
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZM1) wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt und umfasst:
1. die Fächergruppe Biochemie und Molekularbiologie, Chemie,
2. die Fächergruppe Mikroskopische und makroskopische Anatomie, Biologie,
3. die Fächergruppe Physiologie, Physik und
4. das Fach Zahnmedizinische Propädeutik.
(2) Im Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung hat der oder die Studierende nachzuweisen, dass er oder sie sich mit dem Ausbildungsstoff der Fächergruppen und des Faches Zahnmedizinische Propädeutik nach Absatz 1 vertraut gemacht hat, insbesondere
1. die Grundsätze und Grundlagen der Fächergruppen und des Faches Zahnmedizinische Propädeutik beherrscht,
2. in der Lage ist, die Bedeutung der Grundsätze und Grundlagen der Fächergruppen und des Faches Zahnmedizinische Propädeutik für zahnmedizinische, insbesondere klinische, Zusammenhänge zu erfassen sowie
3. die für die Fortsetzung des Studiums notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
(3) Der oder die Studierende wird in jeder Fächergruppe und in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung geprüft. Die Prüfung wird in Form eines Prüfungsgesprächs durchgeführt.
(4) In den Fächergruppen und in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik finden jeweils gesonderte Prüfungsgespräche statt. An einem Tag sollen nicht mehr als zwei Prüfungsgespräche stattfinden. Die Prüfungsgespräche finden für jeden Studierenden und jede Studierende in einem engen zeitlichen Zusammenhang von höchstens vier Wochen statt.
(5) Jedes Prüfungsgespräch soll mindestens 20 und höchstens 30 Minuten je Studierendem oder je Studierender dauern.
(6) Die in den Prüfungsgesprächen gestellten Fragen sollen sich auf die Grundlagen der jeweiligen Fächergruppe oder des Faches Zahnmedizinische Propädeutik und deren Bedeutung für die klinisch-zahnmedizinischen Zusammenhänge beziehen.
Der Antrag auf Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist schriftlich an das Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) zu richten. Der Antrag muss dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe bis zum 10. Januar (Frühjahrskampagne) oder bis zum 10. Juni (Herbstkampagne) zugegangen sein.
Studienjahresablaufplan
Hier finden Sie den Studienjahresablaufplan der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Stundenpläne nach neuer ZApprO
Der Zweite Abschnitt umfasst das 5. und 6. Fachsemester.
Der klinisch-propädeutische Studienabschnitt nach neuer ZApprO startete im 5. FS WiSe 2023/24.
Im klinisch-propädeutischen Studienabschnitt sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bis zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen sind:
- Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
- Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom
- Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
- Praktikum der zahnärztliche-chirurgischen Propädeutik und Notfallmedizin
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZM2) wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (ZM1) abgelegt.
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZM2) ist eine mündlich-praktische Prüfung. Der Zweite Abschnitt vermittelt eine praktische und theoretische präklinische Ausbildung am Phantom. Dieser Abschnitt wird mit Prüfungen im Fach Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie der Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) abgeschlossen.
Der Antrag auf Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist schriftlich an das Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) zu richten. Der Antrag muss dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe bis zum 10. Januar (Frühjahrskampagne) oder bis zum 10. Juni (Herbstkampagne) zugegangen sein.
Studienjahresablaufplan
Hier finden Sie den Studienjahresablaufplan der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Stundenplan nach neuer ZApprO:
Der letzter Studiengang im SoSe2025 10. Fachsemester
Das klinische Studium (6. bis 10. Semester) kann nach vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung (ZÄVP) aufgenommen werden und endet nach mindestens 5 Semestern mit der zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen).
Bis zur Anmeldung zum Staatsexamen sind folgende Lehrveranstaltungen nachzuweisen:
Je eine Vorlesung über:
- Einführung in die Zahnheilkunde
- Allgemeine Pathologie
- Spezielle Pathologie
- Allgemeine Chirurgie
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge
- Medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen
- Einführung in die Kieferorthopädie
- Berufskunde und Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde
Praktische Übungen:
- Pharmakologie (einschließlich Rezeptierkurs)
- Innere Medizin
- Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie
- Zahnerhaltungskunde
- Zahnersatzkunde
- Kieferorthopädie
Kurse über je ein Semester:
- pathohistologischer Kursus
- Kursus der klinisch-chemischen und -physikalischen Untersuchungsmethoden
- radiologischer Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde
- Kursus der kieferorthopädischen Technik
Kurse über je zwei Semester:
- Operationskurs
- Kursus der kieferorthopädischen Behandlung
Besuch von Kursen, Kliniken und Polikliniken:
- ein Semester Besuch der Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten als Auskultant
- ein Semester Besuch der chirurgischen Poliklinik als Auskultant
- ein Semester Besuch der Hautklinik als Praktikant
- zwei Semester Besuch des Kurses und der Poliklinik für Zahnersatzkunde als Praktikant
- zwei Semester Besuch des Kurses und der Poliklinik für Zahnersatzkunde als Praktikant
- drei Semester Besuch der Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten als Praktikant
Die zahnärztliche Prüfung - Abschlussprüfung (nach mindestens 10 Semestern) umfasst folgende Abschnitte:
- Allgemeine Pathologie u. Pathologische Anatomie (ein Tag)
- Pharmakologie (ein Tag)
- Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge (ein Tag)
- Innere Medizin (ein Tag)
- Haut- und Geschlechtskrankheiten (ein Tag)
- Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten (ein Tag)
- Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zwei Tage)
- Chirurgie (drei Teile an insgesamt sieben Tagen)
- Zahnerhaltungskunde (fünf Tage)
- Zahnersatzkunde (zehn Tage)
- Kieferorthopädie (vier Tage)
Stundenpläne nach alter Approbationsordnung
Der Dritte Abschnitt umfasst das 7. bis 10. Fachsemester.
Der klinische Studienabschnitt nach neuer ZApprO beginnt im 7. FS WiSe 2024/25.
Im klinischen Studienabschnitt sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bis zur Meldung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen sind (am Patienten):
- Praktikum Klinik und Poliklinik für ZMK (I/II)
- Praktikum der zahnmedizinischen Diagnostik und Behandlungsplanung (I/II)
- Praktikum der kieferorthopädischen Diagnostik und Therapie (I/II)
- Operationskurs (I/II)
- Integrierte Behandlungskurse (I-IV)
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZM3) wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (ZM2) abgelegt.
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil. Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil nicht ab. Neben einer schriftlichen Prüfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fächern werden am Ende des Dritten Abschnitts auch mündlich-praktische Prüfungen in Fächern der Zahnärztlichen Prothetik, Kieferorthopädie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahnärztliche Radiologie und die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist schriftlich an das Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) zu richten. Der Antrag muss dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe bis zum 10. Januar (Frühjahrskampagne) oder bis zum 10. Juni (Herbstkampagne) zugegangen sein.
Studienjahresablaufplan
Hier finden Sie den Studienjahresablaufplan der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Stundenplan nach neuer ZApprO:
Die zahnärztliche Prüfung (Abschlussprüfung) kann vor dem Prüfungsausschuss jeder Universität abgelegt werden. Die Abschlussprüfung ist ein einheitliches Ganzes und darf nicht unterbrochen werden und beginnt nach Semesterschluss.
Die Prüfungsbestimmungen sind in der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄpprO) geregelt.
Die rechtlichen Grundlagen eines Promotionsverfahrens an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bilden das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr. med. dent.".
Der Fakultätsrat beschließt auf Empfehlung des Promotionsausschusses über die Eröffnung des Promotionsverfahrens, die Mitglieder der Verteidigungskommission, die Gutachter der Dissertation und den Abschluss des Promotionsverfahrens. Dies ist im monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt der Medizinischen Fakultät nachzulesen.
Voraussetzung für die Einleitung eines Promotionsverfahrens ist ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin (Zeugnis über den Hochschulabschluss).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sachgebiets Promotion.