An der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg kann seit 1694 Medizin studiert werden. Seitdem hat sich selbstverständlich einiges verändert. Der Universitätsmedizin-Standort Halle bietet modernste Ausbildung mit neuen Konzepten in der Lehre, familiäre Strukturen und Begleitung bis hin zur Promotion. Die Bewerbung für den Studiengang beziehungsweise einen Studienplatz erfolgt zentral über die Stiftung Hochschulstart. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Rubriken:
- Allgemeine Hochschulreife
- Auswahlkriterien für das WiSe 2021/22:
- 30% Abiturbestenquote,
- 10% Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) mit 30% Wartezeit, 49% TMS-Test, 21% Berufsausbildung und
- 60% Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) mit 65% Abiturnote, 30% TMS-Test, 5% Berufsausbildung
Im ersten Studienabschnitt (vorklinisches Studium: 1.-4. Semester) sind folgende praktische Übungen, Kurse und Seminare zu belegen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen ist:
- Praktikum der Physik für Mediziner
- Praktikum der Chemie für Mediziner
- Praktikum der Biologie für Mediziner
- Praktikum der medizinischen Terminologie
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Praktikum der Physiologie
- Seminar Physiologie
- Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
- Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
- Praktikum der Biochemie/ Molekularbiologie
- Seminar Biochemie/ Molekularbiologie
- Kursus der Mikroskopischen Anatomie
- Kursus der Makroskopischen Anatomie
- Seminar Anatomie
- weitere Seminare mit klinischem Bezug und Seminare als integrierte Veranstaltung mit Einbeziehung klinischer Fächer
- Wahlfach des ersten Studienabschnitts
Die Wahlfächer finden Sie im Stud.IP veröffentlicht.
Der Erwerb von Leistungsnachweisen in sämtlichen genannten Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Ein Krankenpflegedienst (3 Monate) ist vor Studienbeginn oder während der vorlesungsfreien Zeiten des Studiums in einem Krankenhaus abzuleisten und bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Er kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat durchgeführt werden und hat den Zweck, die Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Auf den Krankenpflegedienst werden angerechnet:
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Sozialen Jahres
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes
- eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe.
Eine Ausbildung in Erster Hilfe (Mindestdauer: 9 Doppelstunden) ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Als Nachweis über die Ausbildung gilt insbesondere
- eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser Hilfsdienstes
- das Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen, sofern die Ausbildung in Erste Hilfe in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschrieben ist und Gegenstand der Ausbildung war
- eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung
- eine Bescheinigung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes, über die Ausbildung in Erste Hilfe
- eine Bescheinigung einer anderen Stelle über die Ausbildung in Erste Hilfe, wenn die Eignung dieser Stelle für eine solche Ausbildung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt worden ist.
Der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung schließt das vorklinische Studium ab.
Stoffgebiete des schriftlichen Teils:
- Physik für Mediziner und Physiologie
- Chemie für Mediziner und Biochemie/ Molekularbiologie
- Biologie für Mediziner und Anatomie
- Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie
Fächer des mündlich-praktischen Teils:
- Anatomie
- Biochemie/ Molekularbiologie
- Physiologie
Der bestandene Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu den nachweispflichtigen Lehrveranstaltungen des Zweiten Studienabschnitts - des klinischen Studiums.
Stundenpläne
Aufbau | Studienjahresablaufplan | Stundenpläne
Aufbau:
Im zweiten Studienabschnitt (klinisches Studium: 5. bis 10. Semester) sind durch die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme folgende Fächer, fächerübergreifende Leistungsnachweise, Querschnittsbereiche und Blockpraktika zu belegen:
Fächer: Allgemeinmedizin; Anästhesiologie; Arbeitsmedizin/Sozialmedizin; Augenheilkunde; Chirurgie; Dermatologie/Venerologie; Gynäkologie/Geburtshilfe; Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde; Humangenetik; Hygiene/Mikrobiologie/Virologie; Innere Medizin; Kinderheilkunde; Klinische Chemie/Laboratoriumsdiagnostik; Neurologie; Orthopädie; Pathologie; Pharmakologie/Toxikologie; Psychiatrie und Psychotherapie; Psychosomatische Medizin und Psychotherapie; Rechtsmedizin und Urologie.
Fächerübergreifende Leistungsnachweise:
(werden aus den oben genannten Fächern gebildet)
Chirurgie, Orthopädie, Urologie;
Gynäkologie, Geburtshilfe, Kinderheilkunde;
Augenheilkunde, Hals-, Nasen- Ohrenheilkunde, Neurologie
Querschnittsbereiche:
- Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Informatik,
- Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin,
- Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege,
- Infektiologie, Immunologie,
- Klinisch-pathologische Konferenz,
- Klinische Umweltmedizin,
- Medizin des Alterns und des alten Menschen,
- Notfallmedizin,
- Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie,
- Prävention, Gesundheitsförderung,
- Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz,
- Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren,
- Palliativmedizin, Schmerztherapie
Blockpraktika:
- Innere Medizin
- Chirurgie
- Kinderheilkunde
- Gynäkologie
- Allgemeinmedizin
Während des klinischen Studienabschnitts ist ein Wahlfach aus dem Wahlfachangebot der Medizinischen Fakultät zu belegen.
Die Leistungen in allen genannten Fächern, Querschnittsbereichen und Blockpraktika werden studienbegleitend in Erfolgskontrollen, die in Verantwortung der Medizinischen Fakultät stattfinden, geprüft und benotet. Das Bestehen sämtlicher Leistungsnachweise ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Die Famulatur (4 Monate) ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung während der vorlesungsfreien Zeiten des Zweiten Studienabschnitts bis zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Sie hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Die Famulatur wird abgeleistet:
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis
- für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung.
Studienjahresablaufplan:
Hier finden Sie den Studienjahresablaufplan der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Studienjahresablaufplan)
Stundenpläne:
Bitte beachten Sie die Änderungen der Studienordnung sowie die wichtigen Informationen zur Wiederholung von Erfolgskontrollen.
Das Examen gliedert sich in folgende drei Abschnitte:
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung:
Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
- Physik für Mediziner
- Chemie für Mediziner und Biochemie/ Molekularbiologie
- Biologie für Mediziner
- Anatomie
- Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie
Im mündlich-praktischen Teil werden die Prüflinge in den Fächern Anatomie, Biochemie/ Molekularbiologie und Physiologie geprüft.
Weitere Ausführungen zu diesem Prüfungsabschnitt entnehmen Sie der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Inhalt des Zweiten Abschnitts:
Dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind neben den weiteren, im §10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ÄAppO genannten Unterlagen insbesondere die Bescheinigungen über die auffgeführten Fächer und Querschnittsbereiche beizufügen.
Zusätzlich zu den Leistungsnachweisen ist eine regelmäßige Teilnahme an folgenden fünf Blockpraktika nachzuweisen:
- Innere Medizin
- Chirurgie
- Kinderheilkunde
- Frauenheilkunde
- Allgemeinmedizin
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Teil) wird fallbezogen, insbesondere durch Fallstudien, gestaltet. Prüfungsgegenstand sind dabei besonders:
- die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt
- die wichtigsten Krankheitsbilder
- fächerübergreifende und problemorientierte Fragestellungen.
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (mündlich-praktischer Teil) bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling das Wahlfach seines Praktischen Jahres absolviert hat. Bestandteil der Prüfung ist, dass der Prüfling selbst eine Patientenuntersuchung durchführt und hierüber einen Bericht anfertigt, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe (LPA) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).
Anmeldungen und Zulassungen zu den Staatsexamensprüfungen
Die Organisation, Anmeldungen, Zulassungen sowie die Durchführung der Staatsexamensprüfungen obliegen dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des Landes Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner, Hinweise, Formulare, Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes (LPA).
Mit einer Promotion kann der akademische Grad eines Doktors oder einer Doktorin erlangt werden. Sie ist der Nachweis zur Befähigung selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Um diesen akademischen Grad zu erlangen, muss ein Promotionsverfahren durchlaufen werden, welches durch das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Promotionsordnungen der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr. med." und die Allgemeinen Hinweise geregelt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sachgebiets Promotion.
Des Weiteren verfügt die Medizinische Fakultät über ein Promotionskolleg Medizin (HaPKoM). Dieses umfasst alle strukturierten Doktorandenprogramme der Fächergruppe Medizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Es stellt ein Instrument der Medizinischen Fakultät zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung dar.
Interner Bereich
Fotos der Verabschiedungsfeier der Absolvent:innen des Studiengangs Medizin 2024
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