Traumaambulanz für Gewaltopfer
Für Betroffene von Gewalttaten gibt es die Möglichkeit, in unserer Traumaambulanz frühzeitig nach einer kürzlich stattgefundenen Gewalttat psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes kann so Opfern von Gewalttaten kurzfristig psychotherapeutische Ersthilfe zuteilwerden, um durch frühzeitige Intervention, langfristigen psychischen Folgeerkrankungen vorbeugen zu können.
Ziel der zunächst 5 psychologischen Einzelgespräche ist es, psychische Belastungen als mögliche Folge einer Straftat frühzeitig zu erkennen, diagnostisch einzuordnen und erste stabilisierende Interventionen durchzuführen.
So soll Betroffenen geholfen werden, mit dem Erlebten umzugehen. Falls danach weiterführender Behandlungsbedarf besteht, können weitere psychotherapeutische Gespräche im Sinne einer Frühintervention erfolgen.
Um diese Heilbehandlung auf Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes erhalten zu können, wird gemeinsam mit den Betroffenen innerhalb der ersten psychotherapeutischen Sitzungen ein Antrag auf diese Leistung ausgefüllt.