Um die Gesundheit des Arbeitsnehmers zu schützen, benötigen die meisten Unternehmen lt. Arbeitssicherheitsgesetz § 2 einen Betriebsarzt.

  • Beratung des Arbeitsgebers beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und zu Fragen des Gesundheitsschutzes
  • Durchführung von allgemeinen und speziellen Vorsorgeuntersuchung nach ArbmedVV
  • Betriebsärztliche Beratung bei speziellen gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz
  • Teilnahme und Mitwirkung an der Arbeitsschutzausschutzsitzung
  • Beratung bei der Organisation der ersten Hilfe
  • bei beruflichen Auslandsaufenthalten Impfberatung und und Beratung zu reisemedizinischen Risiken und Durchführung der notwendigen Impfungen einschließlich Gelbfieberimpfung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Wiedereingliederung nach Krankheiten
  • Betriebliche Begehung nach ASIG
  • Eignungsuntersuchungen bei Offshore-Tätigkeiten
  • Lungenfunktionsuntersuchung
  • Messung der Hörfunktion (Audiometrie)
  • Sehtest, Perimetrie
  • Ultraschalluntersuchungen
  • EKG, Messung 24-Stunden-Blutdruck
  • Belastungsuntersuchungen (Fahrradergometrie)
  • Standardlaboruntersuchungen

Vor jeder Reise ist es wichtig, mögliche Gefahren am Urlaubsort zu kennen und vorzubeugen. In unserer Reisemedizinischen Beratungsstelle erhalten Sie umfangreichen Informationen zu Malariaprophylaxe, Reiseimpfungen und Hygienemaßnahmen am Reiseziel. Zudem bieten wir die Durchführungen von Reiseimpfungen an, die für das jeweilige Reiseland empfohlen sind. Dazu gehört auch die Gelbfieberimpfung (offizielle Gelbfieberimpfstelle).

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

In Deutschland benötigen Sie für Führerscheine der Klassen A (Zweiräder) und (PKW) den Nachweis über einen Sehtest. 

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse C (LKW) neu erlangen oder verlängern wollen, sind umfangreichere Vorgaben zu erfüllen:

  • Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Medikamente, Krankheiten etc.),
  • Körperliche Untersuchung,
  • Sehtest inklusive Perimetrie (Gesichtsfeldmessung).

Die Führerscheine der Klasse C müssen alle 5 Jahre bei der zuständigen Führerscheinstelle erneuert werden. Sie bekommen nach der Untersuchung zwei Formulare: 

  1. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  2. Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung

 

Was sollte zum Termin unbedingt mitgebracht werden?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • falls vorhanden/benötigt: Brille und/oder Kontaktlinsen
  • ggf. Hörgeräte
  • Medikamentenplan
  • Befunde zu Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herzerkrankungen, Nervenerkrankungen, Schlafapnoe, psychische Erkrankungen)

 

Wichtiger Hinweis:

Bei Busfahrern (Führerscheinklasse D) und sonstiger Personenbeförderung wird ein Test über Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und Reaktionsfähigkeit („Psychometrie“) gefordert. Diesen Test bieten wir in unserer Einrichtung nicht an. 

Die Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird manchmal verwechselt mit der betrieblichen Untersuchung auf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher als G25 bezeichnet). Es handelt sich hierbei um eine Untersuchung, die der Arbeitgeber bei bestimmten Tätigkeiten im Beruf veranlasst, z.B. beim Fahren von Gabelstaplern. Die Inhalte dieser Untersuchung überschneiden sich zum Teil mit denen bei der Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung, dennoch gibt es Unterschiede. Bitte klären Sie vor der Terminvereinbarung, welche der beiden Untersuchungen für Sie notwendig ist.