Die Leitungsebene der Universitätsmedizin Halle (Saale) setzt sich aus verschiedenen Gremien zusammen, die durch das Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HMG LSA) festgelegt sind.
Oberstes Gremium ist der Aufsichtsrat. Dieser bestimmt den Klinikumsvorstand, der sich wiederum aus vier stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt:
- Der Ärztliche Direktor vertritt das Universitätsklinikum. Ihm obliegt die Verantwortung für die übergreifenden medizinischen Aufgaben des Universitätsklinikums, die Koordination der Krankenversorgung im Universitätsklinikum sowie die Kooperation für medizinische Aufgaben.
- Der Kaufmännische Direktor leitet die Verwaltung des Universitätsklinikums. Diese ist in Geschäftsbereiche unterteilt. Der Aufbau der Verwaltung und die Erfüllung der Aufgaben obliegen dem Kaufmännischen Direktor.
- Die Direktorin des Pflegedienstes leitet den Pflege- und Funktionsdienst des Universitätsklinikums.
- Die Dekanin der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist verantwortlich für die Bereiche Lehre und Forschung.
Die Dekanin ist zudem Vorsitzender des Fakultätsvorstands und des Fakultätsrats, den obersten Gremien der Medizinischen Fakultät.
Das Dekanat gliedert sich in weitere Bereiche:
- Das Studiendekanat regelt alle Belange zu Studium und Lehre.
- Der Verwaltungsbereich Forschung unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
- Die Prodekane für "Struktur und strategische Entwicklung", für "Forschung" und für "Finanzen, Personal und Haushaltsentwicklung"