Bestätigung der Unbedenklichkeit

Für wissenschaftliche Projekte, bei denen anonymisierte Patienten-oder Probandendaten ausgewertet werden, kann die Ethik-Kommission eine Unbedenklichkeitsbestätigung ausstellen.

Hintergrund ist, dass eine berufsrechtliche Beratungspflicht durch die Ethik-Kommission für derartige Projekte nicht besteht, da durch die Anonymisierung der Daten kein Personenbezug mehr hergestellt werden kann. Eine Einschätzung der Ethik-Kommission kann jedoch, z. B. für eine Veröffentlichung, erforderlich sein.

Die Gebühr hierfür beträgt gem. Gebührenordnung: 100 Euro

Einzureichende Unterlagen (per Mail):

1. Eine Studiensynopse bzw. ein Studienprotokoll, aus dem sich die Anonymität der auszuwertenden
   Datensätze zweifelsfrei ergibt.

2. Das ausgefüllte Formular zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (Kreuz an zweiter Stelle).