Bestätigung der Unbedenklichkeit
Für wissenschaftliche Projekte, bei denen anonymisierte Patienten-oder Probandendaten ausgewertet werden, kann die Ethik-Kommission eine Unbedenklichkeitsbestätigung ausstellen.
Hintergrund ist, dass eine berufsrechtliche Beratungspflicht durch die Ethik-Kommission für derartige Projekte nicht besteht, da durch die Anonymisierung der Daten kein Personenbezug mehr hergestellt werden kann. Eine Einschätzung der Ethik-Kommission kann jedoch, z. B. für eine Veröffentlichung, erforderlich sein.
Die Gebühr hierfür beträgt gem. Gebührenordnung: 100 Euro
Einzureichende Unterlagen (per Mail):
1. Eine Studiensynopse bzw. ein Studienprotokoll, aus dem sich die Anonymität der auszuwertenden
Datensätze zweifelsfrei ergibt.
2. Das ausgefüllte Formular zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (Kreuz an zweiter Stelle).