Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.
Die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Begleitperson können Sie unserem DRG-Entgelttarif entnehmen: Begleitperson: 65,00 Euro pro Nacht.