Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Frauenfördergesetz (FrFG). Wir Gleichstellungsbeauftragte unterstützten das Universitätsklinikum bei der Ausführung des Frauenfördergesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben. Dies gilt insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche, die Aufstellung und Änderung des Frauenförderplans sowie die Beratung und Unterstützung der MitarbeiterInnen des Universitätsklinikums in Fragen der Gleichstellung.
Im Rahmen dieser allgemeinen Grundsätze setzten wir uns am Universitätsklinikum u.a. für folgende Ziele ein: den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, MitarbeiterInnen bei ihrer Qualifikation zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf am Universitätsklinikum zu verbessern. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten am Universitätsklinikum zählen u.a.: Beteiligung an Bewerbungsverfahren, Beratung von MitarbeiterInnen in Bezug auf ihre Karriereplanung, Organisation von Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen, sowie Beratung der MitarbeiterInnen des Universitätsklinikums bei Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung.
Für Fragen oder Beratungen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin gern zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Weitere Informationen finden Mitarbeiter*innen auch hier im Intranet