Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei allen Angelegenheiten mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Chancengleichheit betreffen und unterstützen die Leitung der Universitätsmedizin bei der Entwicklung familienfreundlicher Strukturen.

dies gilt insbesondere für:

  • soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen Auswahlverfahren, Vorstellungsgespräche und Berufungsverfahren
  • bei der Aufstellung, Überwachung  und Änderung des Frauenförderplanes am UK
    und an der Medizinische Fakultät
  • Die Gleichstellungsbeauftragten berichten den Leitungen regelmäßig über die Entwicklung der Gleichstellung im Unternehmen
  • Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien

Die Gleichstellungsbeauftragten sind Ansprechpartnerin  und Vertrauensperson für die Beschäftigten

  • Beratung von MitarbeiterInnen in Bezug auf ihre Berufsplanung,
  • Beratung bei Mutterschutz sowie Eltern- und Pflegezeit,
  • Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz (z.B. Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung),
  • Begleiterin/Vermittlerin bei Konfliktgesprächen

außerdem:

  •  Initiierung von Projekten und Veranstaltungen
  •  Zusammenarbeit mit Gremien in der Verwaltung und im Land
  •  Teilnahme an Personalratssitzungen
  •  Teilnahme an Tagungen und Konferenzen zu Gleichstellungsthemen