Das Gisela-Schützmannsky-Programm ist ein Bekenntnis zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und strebt die Bindung von wissenschaftlich interessierten Ärztinnen und Zahnärztinnen an die UMH an.
Über einen Zeitraum von einem Jahr können bis zu 20 Prozent der Arbeitszeit in Wissenschaft und Forschung investiert werden. Die Stelle wird entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz über das Programm finanziert. Eine Passfähigkeit zu den Forschungsschwerpunkten der UMH muss nicht zwingend vorliegen. Ein erfolgversprechendes Forschungskonzept- und ziel (mit starker Passfähigkeit zu den bisherigen wissenschaftlichen und klinischen Schwerpunkten der Bewerberin) sind maßgeblich.
Eine Erhöhung der Anzahl der Habilitationen von Ärztinnen und Zahnärztinnen soll erreicht werden durch:
- Track A: eine Förderung zu Beginn der Habilitation (unabhängig vom Stand der fachärztlichen Qualifikation), um mit 1 - 2 Publikationen die Basis für eine spätere Habilitation zu schaffen oder
- Track B: die Förderung von weit fortgeschrittenen Habilitationsprojekten, um mit 1 - 2 Publikationen die kumulative Habilitationsschrift einreichen zu können.
Der Zeitpunkt der Beantragung der Förderung ist abhängig vom akademischen Werdegang der Bewerberinnen und erfolgt für Track A zu Beginn der Habilitationsphase und für Track B kurz vor Abschluss der Habilitationsphase. Für die Antragstellung ist der Bewerbungsbogen (Link siehe unten) zu nutzen, der sowohl Gliederung, Umfang und notwendige Anlagen vorgibt. Hierzu zählen die Qualifikationen der Bewerberinnen für das konkrete Vorhaben (Vorarbeiten, Publikationen im Hinblick auf das Habilitationsprojekt, Erfahrungen und Weiterbildungen in der Lehre und Einwerbung von Drittmitteln) sowie die wissenschaftliche Bedeutung des Projektes für die medizinische Forschung. Weiterhin ist auch die Unterstützung durch die Abteilung (z.B. durch Freistellung von klinischen bzw. von sonstigen Routineaufgaben, Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, Vertragsdauer) und die familiäre Situation zu beschreiben.
- Bewerbungen können bis zum 15.04. jeden Jahres eingereicht werden
- Förderbeginn ist der 01.10.
- Bewerbungsbogen
In einem kompetitiven internen Begutachtungsverfahren werden die Originalität, die Durchführbarkeit sowie die methodische Innovationskraft und die Interdisziplinarität des Antrages bewertet. Weiterhin fließen die Publikations- und Drittmittelleistungen in die Bewertung ein. Die Förderentscheidung fällt nach der persönlichen Vorstellung des Projektes durch die Bewerberinnen vor einer Evaluierungs-Kommission. Dieser gehören folgende Mitglieder an:
- Prof. Heike Kielstein
- Prof. Kerstin Bitter
- Prof. Arne Viestenz
- Prof. Plontke
- PD Leila Scholle
- PD Susann Weihrauch-Blüher
- apl. Prof. Britt Hofmann
- Annika Weißenborn (beratend)
Pro Jahr können zwei Ärztinnen/Zahnärztinnen im Gisela-Schützmannsky-Programm gefördert werden. Sollten nicht genügend Bewerbungen aus dem ärztlichen Bereich eingehen, kann auch die Förderung von nichtärztlichen Mitarbeiterinnen in Betracht gezogen werden.
Nach Ablauf der Förderung im Gisela-Schützmannsky-Programm legt die Stipendiatin der Evaluierungs-Kommission einen Abschlussbericht vor. Dieser enthält neben den erzielten Ergebnissen auch einen Ausblick (inkl. Meilensteinen für die kommenden Jahre) und bei Track B die Nennung des potentiellen Einreichungstermins der Habilitation (möglichst im Jahr nach Förderende).
aktuelle Teilnehmerinnen
- Dr. med. Christiane Rüger (seit 2024, Track A); Augenheilkunde
- Dr. med. Lilit Flöther (seit 2024, Track B); Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin
Kontaktdaten
Telefon: 0345 557 5420
Fax: 0345 557 5424
E-Mail: prodekanat.forschung☉medizin.uni-halle.de
E-Mail: prodekanat.nachwuchsfoerderung☉medizin.uni-halle.de
Medizinische Fakultät der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Magdeburger Straße 8
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