Voraussetzungen:
Ärzte mit > 3jähriger klinischer Ausbildung und einschlägiger Laborerfahrung oder Wissenschaftler mit entsprechender Postdoc-Erfahrung, hervorragenden Studien- und Promotionsleistungen.
Ausschlusskriterien:
Die Promotion soll in der Regel nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.
Förderinstrumente:
Gruppenleiter (TVL15), promovierter Wissenschafter (TVL13), ein Doktorand (TVL13/2), eine Technische Assistenz (TVL6) über maximal drei Jahre. Die Nachwuchsgruppe kann Anträge auf Projekte in den anderen Instrumenten des Roux-Programms stellen.
Dauer der Förderung:
3 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere 3 Jahre
Zahl der Projekte:
2 Gruppen
Mittel/Projekt/Jahr:
max. 230.000 € für experimentell tätige NWG
max. 190.000 € für nichtexperimentell tätige NWG
erforderliche Gesamtmittel/Jahr:
490.000 €
Antragstellung:
Nachwuchsgruppen werden durch die Fakultät ausgeschrieben.
Begutachtung:
Externe Ausschreibung, berufungsanaloges Verfahren, externe Begutachtung unter Einbeziehung des Wiss. Beirates
Berichterstattung:
jährlicher Zwischenbericht zum 30.04. des Folgejahres; Abschlussbericht 6 Monate nach Projektende
Projektziel:
Stärkung der Forschungsschwerpunkte der Fakultät. Mit Beendigung der Laufzeit der Nachwuchsgruppe sollte der Leiter auf eine W-Professur berufbar sein.