Annahme als Doktorand*in

Nein, die Doktorgrade sind an den Studienabschluss gebunden – d.h. Zahnmedizner*innen können ausschließlich den „Dr. med. dent.“ erwerben und Humanmediziner*innen nur den „Dr. med.“ Wird der jeweils andere Titel angestrebt muss zuvor das entsprechende Studium absolviert werden.

Es ist allerdings möglich, die Dissertation „fachfremd“ anzufertigen - d.h. bspw. Zahnmediziner*innen können eine humanmedizinische Dissertation schreiben – erwerben bei erfolgreichem Abschluss aber den „Dr. med. dent.“

Grundsätzlich ist es möglich mehrere Dr.-Titel zu erwerben. Jeder akademische Grad kann jedoch nur einmal verliehen und jeder Studienabschluss nur einmalig zur Promotion herangezogen werden.
[Beispiel: Für einen „Dr. med. Dr. rer medic.“ benötigen Sie ein abgeschlossenes Humanmedizinstudium sowie einen zweiten, zur Promotion berechtigenden Hochschulabschluss, z.B. einen MSc.]

Ja, die Medizinische Fakultät bietet verschiedene Möglichkeiten zur strukturierten Promotion:

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die jeweilige Website oder kontaktieren die zuständigen Bereiche.

Es gibt keine zentrale Übersicht über Betreuer*innen oder offene Promotionsthemen - Sie finden hier jedoch eine Übersicht der Ansprechpartner*innen für Promotionen jeder Einrichtung der Universitätsmedizin Halle.

  • Antrag auf Annahme als Doktorand(über HalDoc) - es wird empfohlen bei der Registrierung nicht die "@student.uni-halle"-Mail anzugeben, da die spätere Eröffnung des Verfahrens erst nach Abschluss des Studiums möglich ist und diese Mailadressen dann i.d.R. bereits abgeschaltet wurden
  • Betreuungsvereinbarung
  • Zeugniskopie (keine beglaubigte Kopie erforderlich)
    • für Dr. med.: M1-Zeugnis (MLU-Studierende) bzw. M3-Zeugnis oder Approbation (externe)
    • für Dr. med. dent: ZM1-Zeugnis (MLU-Studierende) bzw. ZM3-Zeugnis oder Approbation (externe)
    • für Dr. rer. medic.: Kopie des Bachelor- und Masterabschlusses (mind. 120 LP) bzw. eines vergleichbaren zur Promotion berechtigenden Abschlusses
  • Weitere notwendige Unterlagen gem. § 3 Abs. 6 PO 2024 (nur falls auf das Promotionsprojekt zutreffend)
    • Votum der Ethik-Kommission (bei Projekten, die gem. § 15 Abs. 1 Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt der Beratungspflicht unterliegen)
    • Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten (bei tierexperimentellen Projekten)
    • Stellungnahme der bzw. des zuständigen Beauftragten für Biologische Sicherheit (bei Projekten, die unter Vorschriften der Biostoffverordnung und/oder des Gentechnikgesetzes fallen)

 

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um ein Exposé, in dem Sie Ihr Forschungsvorhaben vorstellen. Das Exposé bildet die Grundlage für die Beratung des Promotionsausschusses.


Achtung:

Bei im Ausland erworbenen Abschlüssen muss zusätzlich zu den Zeugniskopien eine Äquivalenzbescheinigung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingereicht werden.

Nein, alle Unterlagen (außer das Exposé) müssen postalisch eingereicht werden:

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Dekanat der Medizinischen Fakultät

SG Promotionen und Habilitationen

Magdeburger Straße 8

06112 Halle (Saale)

Nach Annahme des Antrags durch den Promotionsausschuss wird Ihnen der unterschriebene Doktorandenvertrag sowie die Betreuungsvereinbarung im Original zurückgeschickt.

Achtung: Der Doktorandenvertrag erlischt 5 Jahre nach dem Tag der Annahme durch den Ausschuss.


Bitte denken Sie auch daran, uns bei etwaigen Änderungen betreffend Ihrer Kontaktdaten oder Promotion zu informieren:

  • Bei Änderungen an der Promotion (bspw. am Arbeitstitel oder im Betreuungsverhältnis) senden Sie uns eine Änderungsanzeige.
  • Änderungen Ihrer Kontaktdaten (neue Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer usw.) können Sie uns einfach formlos per Mail mitteilen: sg.promotionen☉uk-halle.de

Schreiben der Dissertation

Es besteht die Möglichkeit, den Doktorandenvertrag einmalig um 4 weitere Jahre zu verlängern. Dafür ist rechtzeitig – frühestens jedoch 6 Monate vor Ablauf -  ein entsprechender Verlängerungsantrag zu stellen.

Eine weitere Verlängerung ist jedoch ausgeschlossen.

Für die Nutzung/Reproduktion von Abbildungen und Tabellen muss eine Erlaubnis des Verlages bzw. Urhebers der Abbildung vorliegen. Die Provenienz der Abbildungen muss klar ersichtlich angegeben werden

Ja, sofern im Rahmen der Promotion ein Ethikvotum und/oder eine Tierversuchsgenehmigung eingeholt wurde, sind diese im Kapitel „Material & Methoden“ mit Angabe der Registriernummer zu erwähnen.

Eröffnung, Verlauf und Abschluss des Promotionsverfahrens

  • Schicken Sie Ihre Dissertation als PDF an: sg.promotionen@uk-halle.de
  • Zulassungsgesuch über HALDoc auf den Seiten des Löwenportals der Universität Halle
    (Das Gesuch muss online auf der Internetseite ausgefüllt werden. Es wird Ihnen als E-Mail geschickt. Das Zulassungsgesuch ist anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.)
  • ­Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses/Approbationsurkunde
  • ­Gutachtervorschläge (gem. PO 2024 bzw. PO 2008) der Betreuerin/des Betreuers
  • ­wenn im Rahmen des Promotionsvorhabens notwendig:
    • Kopie des Votums der Ethik-Kommission (bei Projekten, die gem. § 15 Abs. 1 Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt der Beratungspflicht unterliegen)
    • Kopie der Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten (bei tierexperimentellen Projekten)
    • Kopie der Stellungnahme der bzw. des zuständigen Beauftragten für Biologische Sicherheit (bei Projekten, die unter Vorschriften der Biostoffverordnung und/oder des Gentechnikgesetzes fallen)
    • ­Kopie der Bescheinigung über die biometrische Beratung
  • Es werden nur amtlich oder notariell beglaubigte Kopien akzeptiert (keine Beglaubigungen durch Kirchen, Krankenkassen o.ä.).
  • Die Vorlage des Original-Zeugnisses im Sachgebiet ersetzt nicht die Notwendigkeit einer amtlichen Beglaubigung.
  • Eine beglaubigte Kopie ist selbst dann notwendig, wenn der Abschluss an der MLU erworben wurde oder ein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität oder Universitätsmedizin besteht.

Nein, die Gutachter*innen und das Verteidigungsdatum werden erst nach der Verteidigung bei Einreichung der Pflichtexemplare für die ULB auf dem Deckblatt ergänzt. Bis dahin dienen die Punkte „Gutachter*innen:“ und „Datum der Verteidigung:“ auf dem Deckblatt lediglich als Platzhalter.

Ja, wenn alle Gutachten vorliegen können Sie einen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren. Die Voten der Gutachten werden bei der Einsichtnahme jedoch unkenntlich gemacht.

Die Organisation (Termin, Raum usw.) der Verteidigung übernimmt die Einrichtung der Universitätsmedizin Halle, an der Ihre Promotion angesiedelt ist.

Der Termin ist Ihnen mind. 2 Wochen (PO 2024) bzw. 3 Wochen (PO 2008) vorher schriftlich mitzuteilen.

Die Verteidigung besteht aus einem 20-minütigen Vortrag und anschließender Disputation.

Nach der Verteidigung sind Sie verpflichtet, Ihre Dissertationsschrift zu veröffentlichen.

In der Regel erfolgt dies über die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB). Sie können aber auch eigenständig oder über einen Verlag veröffentlichen.

Nun müssen auch die Angaben auf dem Deckblatt (Gutachter*innen und Verteidigungsdatum) vervollständigt werden. Wir teilen Ihnen die Daten mit sobald wir das Protokoll der Verteidigungskommission zurückerhalten.

Zuständige Mitarbeiterin in der ULB ist Frau Dr. Günther-Kunert (hochschulschriften@bibliothek.uni-halle.de). Bitte nehmen Sie zur Einreichung der Pflichtexemplare und Klärung etwaiger Formalitäten Kontakt mit ihr auf.

Der Doktortitel darf erst mit Vollzug der Promotion durch Aushändigung/Erhalt der vollständig unterzeichneten Promotionsurkunde geführt werden.

In der Regel dauert die Unterzeichnung und Zusendung der Urkunde mindestens 4 Wochen (ab Einreichung in der ULB) - in seltenen Fällen auch weniger.