Jede Einrichtung, an der tierexperimentelle Forschung stattfindet, muss Tierschutzbeauftragte bestellen.
Sie achten unter anderem auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes, beraten Antragssteller schon bei der Planung aller Vorhaben in tierschutzrelevanten und versuchstierkundlichen Aspekten des Vorhabens und wirken darauf hin, dass die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen sowie die Etablierung von Methoden, die die Belastungen der Tiere im Experiment verringern (gemäß dem 3R-Prinzip: "replace, reduce, refine") gefördert werden.
Gemäß § 10 TSchG und §§ 5 u. 6 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) ist der TierSchB verpflichtet,
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten,
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen,
- innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken,
- Anzeigende/Antragsteller schon bei der Planung aller Vorhaben in tierschutzrelevanten und versuchstierkundlichen Aspekten des Vorhabens zu beraten
- ist gegenüber der zuständigen Behörde auskunftspflichtig.
Beauftragte für Tierschutz
Heike Weinert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät
Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung (ZMG)
Magdeburger Str. 18
06112 Halle
Tel: 0345 557 1466
tierschutz☉verwaltung.uni-halle.de
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