aufgeschlagenes Gesetzebuch mit markierten Seiten, Stift neben dem Buch

CFI Ordnung

Prinzipiell haben alle Mitglieder der MLU Zugang zu Geräten der CFI. Priorität haben Nutzer der Medizinischen Fakultät. Außeruniversitären Nutzenden kann auf Anfrage und Bewilligung Zugang gewährt werden.

Alle Arbeitsgruppenleiter*innen müssen eine Nutzungsvereinbarung (application form) ausfüllen; alle weiteren CFI-Nutzer*innen der jeweiligen Arbeitsgruppe werden in dieser Nutzungsvereinbarung erfasst. Diese umfasst personen- und projektrelevante Angaben, welche durch die CFI weiterverarbeitet werden können. Die CFI garantiert, dass die Daten nicht weitergegeben werden. Kooperationsverträge bedürfen der Prüfung durch das Direktorium (Board of Directors).

Mit der Nutzungsvereinbarung nehmen die Nutzenden zur Kenntnis, dass in den Räumlichkeiten der CFI ausschließlich Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die unter die gentechnische Sicherheitsstufe S1 fallen. Die nutzende Einrichtung ist dabei für die relevanten Sicherheitsunterweisungen ihrer Mitarbeitenden sowie die Einhaltung der Sicherheitsstufe verantwortlich.

Die Nutzung der Geräte erfolgt im Servicebetrieb durch eine(n) CFI-Mitarbeiter*in bzw. eigenverantwortlich nach entsprechender Geräteeinweisung und Freigabe durch das CFI-Personal. Im Falle der Beschädigung von CFI-Geräten durch eine(n) Nutzer*in kann nach Stellungnahme des Direktoriums diesem/dieser der Zugang verwehrt werden.

Alle Leistungen der CFI sind verfügbar:

Montag-Donnerstag 8:00 - 16.00 Uhr, Freitag 7.30 - 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Buchungen für die Nutzung von CFI-Geräten müssen mindestens 48h im Voraus erfolgen. Die Streichung von Buchungsterminen muss spätestens 24h vor Nutzung erfolgen. Anderenfalls werden anfallende Kosten in voller Höhe berechnet. Die Buchung von Geräten und Serviceleistungen erfolgt vorzugsweise über den CFI-Kalender oder per Mail (cfi☉medizin.uni-halle.de) und werden grundsätzlich durch das CFI-Personal bestätigt. Die Zugangsdaten zum CFI-Kalender werden nach Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung freigegeben.

Prinzipiell ist die CFI eine 'first come first served' facility. Prioritätsnutzung gilt für CFI-Mitglieder im Rahmen von Wartungsaufgaben respektive bei der Implementierung neuer Technologien, darf jedoch nicht für die Durchführung kollaborativer Projekte im Sinne Dritter genutzt werden. Die Buchung von CFI-Geräten für mehr als vier Stunden zweimal pro Woche erfordert eine Absprache mit der CFI-Leitung. Im Falle von Buchungskonflikten entscheidet die CFI-Leitung/Personal über die Zugangsberechtigung.

Die Nutzung von Geräten oder Serviceleistungen der CFI wird in Rechnung gestellt. Eine Kostenübersicht ist unter Preise einzusehen. Zusätzliche Mittel für eine Instandhaltung der CFI werden von der Medizinischen Fakultät zur Verfügung gestellt. Die Nutzung von CFI-Geräten durch CFI-Personal wird nicht in Rechnung gestellt im Falle von:
 

Wartungsarbeiten

Etablierung neuer Technologien

Trainingskursen
 

Die CFI ermöglicht den eigenständigen Zugang zu CFI-Geräten für zertifizierte Nutzer*innen (unassisted usage), denen die eigenständige Nutzung nach Absolvierung der Trainingskurse durch die CFI bescheinigt wurde. Für nicht-zertifizierte Nutzer*innen ist die Nutzung der CFI-Geräte unter Anleitung von CFI-Personal möglich (assisted usage).

Die Nutzung von CFI-Geräten wird nach Stunden im viertelstunden-Takt abgerechnet. Rechnungen werden pro Arbeitsgruppe einmal pro Quartal in Folgequartal durch das ZMG ausgestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

  1. Das CFI-Personal kann den Gerätezugang auf Anweisung des Direktoriums oder im Falle notwendiger Wartungsarbeiten auch kurzfristig verweigern.

  2. Die Nutzung von Geräten wird durch Einlog-Zeiten dokumentiert und muss von den Nutzenden in einem entsprechenden Log-Sheet gegengezeichnet werden. Fehlende Einträge führen nicht zu einer Aufhebung der Rechnungsanweisung.

  3. Gebuchte Gerätezeiten oder Serviceleistungen können von den Nutzenden bis spätestens 24h vor dem Buchungstermin kostenfrei abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die gebuchte Nutzung in Rechnung gestellt. Für Trainingskurse muss eine Absage mindestens drei Tage vor der vereinbarten Serviceleistung erfolgen.

  4. Die Nutzenden verpflichten sich, die Geräte der CFI entsprechend den von der CFI festgelegten Regeln zu nutzen respektive zu betreiben. Detaillierte Basisprotokolle für die Gerätenutzung werden von der CFI zur Verfügung gestellt. Sollten Probleme bei der Nutzung von Geräten auftreten, muss umgehend das CFI-Personal benachrichtigt werden. Gerätestörungen sind umgehend zu melden. Die Nutzenden sind außerdem dazu verpflichtet, die Geräte so zu hinterlassen, wie sie sie vorgefunden haben. Es dürfen ausschließlich Proben untersucht werden, die der gentechnischen Sicherheitsstufe S1 entsprechen. Eine biologische oder chemische Kontamination ist zu vermeiden bzw. umgehend und ordnungsgemäß zu beseitigen, und das CFI-Personal ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Alle Geräte müssen nach der Nutzung sachgerecht gereinigt und ausgeschaltet werden, wenn keine anders lautende Anweisung durch die CFI vorliegt.

  5. Wiederholte Verstöße gegen die Nutzungsordnung führen zu einer Verweigerung des Zugangs.

  6. Nutzerdaten sind an zugewiesenen Speicherorten zu speichern. Der Datentransfer erfolgt über das lokale Netzwerk des CTP und dafür vorgesehene Speichermedien. Keinesfalls dürfen von den Nutzenden mitgebrachte USB-Sticks oder Speichermedien direkt und eigenmächtig an die Gerätschaften angeschlossen werden. Die Datenspeicherung erfolgt für maximal ein Jahr. Anschließend erfolgt die Löschung. Die Nutzenden sind daher dazu angehalten, Ihre Daten entsprechend über, durch die CFI vorgegebene, Optionen zu transferieren.

  7. Die Arbeitsgruppenleiter*innen beantragen den Zugang für Mitarbeitende und tragen somit die letztliche Verantwortung für eine ordnungsgemäße Nutzung der CFI-Gerätschaften und Serviceleistungen. Um verbleibende Risiken zu minimieren empfiehlt die CFI eine Berufshaftpflicht (ca. 60-120 € jährlich je nach Anbieter).

Im Falle eine Publikation von Daten, die mittels Geräten oder Serviceleistungen der CFI erarbeitet wurden bitten wir darum, dass die CFI in die Acknowledgements aufgenommen wird. Für Kollaborationsprojekte werden individuelle Regelungen festgelegt.