Nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) § 135a SGB V Absatz 2 Nr. 2 sind die an der stationären Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, wozu in Krankenhäusern auch die Verpflichtung zur Durchführung eines patíentenorientierten Beschwerdemanagements gehört.
In der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind sektorenübergreifende Rahmenbedingungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (Teil A) und sektorspezifische Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (Teil B Abschnitt I. Stationäre Versorgung) festgelegt.
Unser Qualitätsmanagement orientiert sich an den "Sieben Qualitätsmanagementgrundsätzen“ zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit einer Organisation. Dabei steht nicht das schematische Abhandeln von teilweise abstrakten Normenabschnitten im Vordergrund, sondern die Optimierung der Prozesse. Zudem finden das Umfeld des Mitteldeutschen Herzzentrums sowie Kooperationspartner Berücksichtigung und werden Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung betrachtet.
Das Qualitätsmanagementsystem ist an den Leitsätzen der Qualitätspolitik des Mitteldeutschen Herzzentrums (MDHZ) ausgerichtet und nach der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Kontakt
Als zentraler Ansprechpartner für das Qualitäts- und Risikomanagement steht Ihnen der Qualitätsmanagementbeauftragte des Mitteldeutschen Herzzentrums (MDHZ) gern zur Verfügung:
Dipl.-Pflegew. (FH) Stephan Löffler
Tel.: 0345 557 2752
Fax: 0345 557 2615
E-Mail: stephan.loeffler@uk-halle.de