Die Schwerbehindertenvertretung agiert eigenständig als Interessenvertretung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung. Sie untersteht strukturell dem Kaufmännischen Direktor.
Die Schwerbehindertenvertretung hat folgende Aufgaben:
- Prüfung freier Arbeitsplätze, die für schwerbehinderte Menschen infrage kommen
- Förderung und Schutz schwerbehinderter Menschen
- Beratungs-, Vorschlags- und Initiativrecht
- Schutz der Gesundheit von Beschäftigten mit Schwerbehinderung
- Anregungen und Beschwerden entgegennehmen und Abhilfe schaffen
- Überwachung, ob Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten werden
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches – kurz SGB IX – festgelegt. Weitere Vorschriften, insbesondere für die Zusammenarbeit mit dem Personalrat, enthält das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA).
Der Arbeitgeber muss die in den Paragraphen §§154-155 und §164-167 SGB IX auferlegten Verpflichtungen erfüllen.
Mit dem Arbeitgeber, dem Personalrat, der Bundesagentur für Arbeit, dem Integrationsamt, Integrationsfachdienstenund anderen Stellen.
Die Schwerbehindertenbeauftragte nimmt an folgenden Sitzungen teil:
- Arbeitsschutz-Ausschuss
- Bauvorhaben
- BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Arbeitsplatz-Begehungen
- Personalrat
An folgenden Verfahren ist die Schwerbehindertenbeauftragte beteiligt:
- Bewerberauswahlverfahren
- Einstellungen
- Kündigungen
- Abmahnungen
- Personalgesprächen
- Personellen Maßnahmen
- Einblicke in Protokolle und andere Unterlagen der Arbeitnehmervertretung
- Recht auf Einsicht aller Bewerberunterlagen
- Gefährdungsbeurteilungen
Die Schwerbehindertenbeauftragte fördert die Eingliederung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen. Sie nimmt an allen Bewerbungsverfahren teil, an denen schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber:innen beteiligt sind.
Gewählt werden die Schwerbehindertenvertretung und deren Stellvertretung von den Beschäftigten mit Schwerbehinderung.
Die nächste Wahl findet im November 2022 statt. Eine Amtszeit beträgt vier Jahre.
- Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratung und Unterstützung benötigen, etwa bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (höhenverstellbare Schreibtische, Stühle, Tastaturen, PCs für blinde oder sehbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Telefonzentrale) u.a.).
- Wenn Beschäftigte Hilfe benötigen beim Ausfüllen diverser Anträge (z.B. Gleichstellungen, Reha-Kur, Antrag wegen einer Schwerbehinderung).
- Bei Umsetzungen, Kündigung, Abmahnung, krankheitsbedingter Kündigung
- Mitarbeitergespräche, z.B. zur Wiedereingliederung nach langer Krankheit
- Die Schwerbehindertenbeauftragte berät zu allen dienstlichen Belangen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Einmal in der Woche wird eine Sprechstunde angeboten.