Das Aufgabenspektrum des Datenschutzbeauftragten umfasst:
- Das Führen eines Verfahrensverzeichnisses
- Die Vorabkontrolle
- Die Unterstützung bei der Ausführung der Vorschriften über den Datenschutz
- Das Vertrautmachen der Beschäftigten mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Das Mitwirken bei der Erstellung von Richtlinien, Dienstvereinbarungen etc.
- Vertretung des UKH im regionalen Datenschutznetzwerk