Vaterschafts- bzw. Abstammungsbegutachtungen führen wir sowohl im privaten Auftrag (Verfahren nach § 1598a BGB) als auch für Amts- und Familiengerichte oder anderen Behörden durch. Eine länderübergreifende Untersuchung im Rahmen von Familienzusammenführungen ist ebenfalls möglich, um einen Familiennachzug zu gestatten.
In der Regel werden Gutachten unter Einbeziehung der Kindesmutter, des Kindes/der Kinder und des Putativvaters ggf. Zeugen zur Klärung der Vaterschaft durchgeführt. Die Gründe der Klärung der Vaterschaft sehr unterschiedlich sein können wie das Zweifel an der Vaterschaft, Vaterschaftsanfechtungsverfahren, Klärung von Unterhaltsforderungen und/oder Erbangelegenheiten.
Die Analysen erfolgen nach dem in Kraft getretenen Gendiagnostik-gesetz (GenDG) sowie den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostikkommission (GEKO) und unter Einhaltung "strengster Qualitätsstandards". Aus diesem Grund sind die in unserem Institut erstellten Gutachten gerichtsverwertbar.
Wir sind in der Lage Untersuchungen zur Klärung von unterschiedlichen Verwandtschafts-verhältnissen anzubieten (z.B. Mutterschaft, Vaterschaft, Voll- oder Halbgeschwisterschaft). Vorab können wir Sie dazu gern nach vorheriger Terminabsprache beraten.
Unser Labor nimmt regelmäßig und erfolgreich an den Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung e.V. (DGAB) teil. Die Zertifikate über unsere erfolgreiche Teilnahme am jeweils letzten Ringversuch können Sie hier herunterladen:
Proben wie z.B. Mundschleimhautabriebe werden unter akkreditiertem Verfahren (mit z.B. Identitätssicherung, Aufklärung, Einwilligung) für externe Auftraggeber entnommen und an diese zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Spurenkundliche Untersuchungen werden seit vielen Jahren regelmäßig für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Landeskriminalämtern durch unser Institut durchgeführt und Gutachten erstattet.
Die Bearbeitung der Spurenträger erfolgt mittels einem akkreditierten Verfahren der Probenahme. Bei spezifischen Fragestellungen kann eine Spurenartbestimmung (z.B. Nachweis von Blut, Speichel und Samenflüssigkeit) mittels Vortest durchgeführt werden. Weiterhin ist der Nachweis von Spermien mittels Mikroskopie möglich. Es ist zu empfehlen, bei vorhandenem Vergleichsmaterial dieses in die Untersuchung zu integrieren, um autosomale sowie je nach Fragestellung gonosomale Befunde mit dem Vergleichsmaterial von berechtigten, geschädigten und/oder tatverdächtigen Personen abzugleichen. Eine biostatistische Bewertung der erhobenen Befunde ist ebenfalls möglich.
Unser Labor nimmt regelmäßig und erfolgreich an den GEDNAP (German DNA Profiling) - Ringversuchen der Gemeinsamen Spurenkommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute teil. Die Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Ringversuchen können Sie hier einsehen:
Die in unserem Institut erstellten Gutachten erfüllen somit die höchsten Qualitätsanforderungen. Eine Beratung auf hohem wissenschaftlichem Niveau durch erfahrene Gutachter und die Erstellung von Wissenschaftsgutachten nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich.
Zur Aufklärung der Identität von unbekannten Verstorbenen können molekulargenetische Untersuchungen anhand des eingereichten Vergleichsmaterials (Verwandte des Verstorbenen oder Gegenstände des persönlichen Gebrauchs) durchgeführt und biostatistisch bewertet werden, wobei verwandte Personen immer zu bevorzugen sind.
Bei Verdacht einer Probenvertauschung kann bei vorliegendem Vergleichsmaterial ein Abgleich der humanen DNA-Profile durchgeführt werden.
Zelllinien können auf Reinheit und Übereinstimmung typisiert werden.
Zwillinge können auf Ein- oder Zweieiigkeit unter Verwendung von molekulargenetische Untersuchungen überprüft werden.
Verlaufskontrolle nach Stammzell- bzw. Knochenmarkstransplantation.