Medizinische Fakultät versorgt Studierende und Lehrende mit 100.000 FFP2-Masken für die Präsenzlehre
Die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat 100.000 FFP2-Masken für Studierende und Lehrende für Praktika und Seminar beschafft und wird diese ab kommende Woche Montag ausgeben. Ziel ist der Schutz der Personen und vor allem die Vermeidung von Quarantäne und somit die Aufrechterhaltung des Unterrichts mit angemessenen Qualitätsstandards - und damit die Fortführung des Studiums ohne Verzögerungen.
Neben den generell geltenden „AHA+L“-Regeln bestimmt auch die Art des Mund-Nasen-Schutzes über die Einordnung als Kontaktperson. Hat es mit FFP-2-Maske Kontakt zu einem Sars-CoV2-infizierten Menschen gegeben, gilt die Einstufung als Kontaktperson 3. Grades und es werden keine Quarantänemaßnahmen nötig. Die FFP-2-Masken werden jeweils zu den Präsenzveranstaltungen ausgegeben und müssen täglich gewechselt werden. Nur mit diesen Masken ist dann die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erlaubt. Zusätzlich müssen die Studierenden weiterhin mittels Unterschrift bestätigen, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen gegeben sind.
„Wir halten an unserem Konzept fest, dass wir so viel Präsenzlehre wie möglich weiterhin anbieten, mindestens aber die Menge an Präsenzlehre, die für die Anerkennung als Studienleistung notwendig ist, um unseren Studierenden ein verzögerungsfreies Studium mit angemessener Qualität zu ermöglichen. Dieses Vorgehen haben wir mit dem Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt eng abgestimmt. Natürlich beobachten wir auch weiterhin kritisch die aktuelle Lage und behalten uns vor, in Abstimmung mit dem Landesprüfungsamt Anpassungen vorzunehmen. Jedoch dürfen wir nicht vergessen, dass wir Personal für die gesundheitliche Daseinsfürsorge der Zukunft ausbilden und die Gesellschaft einen Anspruch darauf hat, dass diese angemessen ausgebildet werden“, sagt Prof. Dr. Michael Gekle, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Halle.
An der Medizinischen Fakultät studieren derzeit 2247 Studierende in den Staatsexamens-Studiengängen Medizin und Zahnmedizin sowie im Bachelorstudiengang Evidenzbasierte Pflege, dem gleichzeitig ein Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in erworben wird und mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt, nach dem Abschluss Aufgaben übernommen werden dürfen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind.