Universitätsmedizin Halle erhält Institutsermächtigung für Kinderschutzambulanz
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat der Universitätsmedizin Halle eine Institutsermächtigung zur Versorgung von Kindern mit Verdacht auf Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung in einer medizinischen Kinderschutzambulanz erteilt. „Die große gesellschaftliche Bedeutung des Themas Kinderschutz ist in Zeiten der Pandemie verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns umso mehr, dass die Arbeit der Kinderschutzambulanz der Universitätsmedizin Halle durch die Institutsermächtigung auf eine solide wirtschaftliche Grundlage gestellt wird“, kommentiert Dr. Marcus Stange, Ärztlicher Leiter des Medizinischen Kinderschutzes der Universitätsmedizin Halle.
Kinder und Jugendliche mit Verdacht auf Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung können in der Universitätsmedizin Halle zeitnah durch verschiedene Fachdisziplinen untersucht werden. Die Kinderschutzambulanz koordiniert die Untersuchungen und stellt ein strukturiertes und fachgerechtes Vorgehen sicher. Die Institutsermächtigung ermöglicht der Universitätsmedizin Halle, die einzelnen erbrachten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen entsprechend des Vergütungssystems für die vertragsärztliche Versorgung kostendeckend abzurechnen.