Besuche und Maskenpflicht: Weitere Lockerungen an der Universitätsmedizin Halle
Aufgrund der erfreulichen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat der Vorstand der Universitätsmedizin Halle weitere Lockerungen beschlossen. Ab sofort sind zwei Besucher*innen pro Patient*in zugelassen. Die Maskenpflicht hat sich für Besucher*innen und Patient*innen ebenfalls geändert. Das Ausfüllen der Besuchs-Checkliste entfällt.
Die Änderungen im Überblick:
Lockerung der Besuchsregelung
- Es gilt die 2:1:1-Regel: 2 Besucher*innen dürfen 1 Patient*in pro Tag für 1 Stunde besuchen. Es gilt weiterhin die Besuchszeit von 15 bis 19 Uhr, letzter Einlass um 18 Uhr.
- Ergänzend dazu dürfen pro Besuch maximal zwei Kinder mitgebracht werden.
- Für Kinder ab 6 Jahren gilt zudem weiterhin wie für Erwachsene die Vorlage eines negativen Antigentests (nicht älter als 24 Stunden).
Geänderte Maskenpflicht für Besucher*innen
Wer zu Besuch kommt, muss ab sofort nur noch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, keine FFP2-Maske mehr.
Geänderte Maskenpflicht für Patient*innen
- Vollständig geimpfte Patient*innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (mMNS) tragen.
- Patient*innen, die noch nicht vollständig geimpft sind, sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet und können nach einem negativen Abstrich im COVID-Testraum (ehemaliges Patienteninformationszentrum) zu einem mMNS wechseln.
- Eine erste Abfrage bzw. Überprüfung vom Impfstatus und die Aushändigung der entsprechenden Maske erfolgt am Haupteingang UKH.
Besuchs-Checkliste
Das Ausfüllen und Mitbringen der Checkliste ist ab sofort nicht mehr erforderlich.